Fährt die Solarförderung Achterbahn?
Neue Berechnungsmethode verfälscht die Zielsetzung der Solarförderung
Fährt die Solarförderung Achterbahn? Durch die Novellierung des Erneuerbaren Energien Gesetz im letzten Jahr einerseits und den Sondereffekt im Dezember 2016 andererseits, sinkt die Solarförderung im 2. Quartal 2017, obwohl die Zubauziele der Bundesregierung bei Weitem nicht erreicht werden. Je nach dem Zubau im Juni 2017 wird diese Reduzierung im 3. Quartal überkompensiert, da die Vergütungssätze dann wieder steigen werden könnten.
Im Weiteren wollen wir Ihnen die komplizierten Hintergründe dieser Achterbahnfahrt erklären.
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Berechnungsmethode geändert
Grundlage der bisherigen Berechnungsmethodik war ein Bemessungszeitraum von 12 Monaten. Ab 01.01.2017 beträgt der neue Bemessungszeitraum nur noch 6 Monate und die so ermittelte Menge muss annualisiert werden, d. h. diese Menge wird auf das Jahr umgerechnet indem der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate verdoppelt wird. Ab 01.01.2017 gilt folgender Korridor:
- mehr als 2.500 MW bis 3.500 MWp => monatliche Absenkung um 1,0 %
- mehr als 2.300 bis 2.500 MWp => monatliche Absenkung um 0,5 %
- mehr als 2.100 bis 2.300 MWp => monatliche Absenkung um 0,25 %
- mehr als 1.700 bis 2.100 MWp => gleichbleibende Werte
- mehr als 1.300 bis 1.700 MWp => einmalige Anhebung um 1,5 %
- weniger als 1.300 MWp => einmalige Anhebung um 3.0 %
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Vorzieheffekt im Dezember 2016
Da Dachanlagen über 750 kWp ab 01.01.2017 in das Ausschreibungsverfahren müssen, wurden im Dezember 2016 Anlagen mit 431 MWp Leistung EEG-konform fertiggestellt. Viele Investoren haben noch schnell größere Anlagen fertiggestellt, um das Ausschreibungsverfahren zu umgehen. Es wurde mehr als das Dreifache des aktuell üblichen monatlichen Zubaus gemeldet. Das ist das ursächliche Problem dieser Verwerfungen.
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Sondereffekt im Dezember ist Ursache für die Absenkung
Für das zweite Quartal werden die Zubauwerte der Monate Oktober 2016 – März 2017 addiert und verdoppelt. Die Bundesnetzagentur meldet für diesen Zeitraum folgende Zahlen
Monat | Leistung (kWp) |
Oktober 2016 | 108.704 |
November 2016 | 184.043 |
Dezember 2016 | 430.795 |
Januar 2017 | 117.220 |
Februar 2017 | 122.432 |
März 2017 | 111.084 |
Summe | 1.074.278 |
Dieser Wert wird auf das Jahr umgerechnet, also verdoppelt: 2.148.555 kWp. Daher sinkt in den Monaten Mai, Juni und Juli 2017 die Einspeisevergütung jeweils um 0,25 %.
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Ab August steigt die Einspeisevergütung voraussichtlich wieder an
Für die Einspeisevergütungssätze ab 01. August 2017 ist der Zeitraum Januar – Juni 2017 relevant. Der hohe Wert für Dezember 2016 ist somit nicht mehr berücksichtigt. Dadurch wird der tatsächliche Zubau ohne Sondereffekte berechnet. Im April wurden 131.315 kWp gemeldet. Heute wurden die Zubauzahlen für Mai veröffentlicht: 212.466 KWp. Somit wurden in den ersten fünf Monaten 695 MWp neu installiert. Es wird spannend, welche Leistung im Juni tatsächlich gebaut wird:
Werden im ersten Halbjahr weniger als 850 MWp gebaut, steigt die Einspeisevergütung ab 01.08. einmalig um 1,5 % an. Das bedeutet: Wurden im Juni weniger als 155 MWp fertig gemeldet, steigt Einspeisevergütung erstmals wieder an. Wir sind gespannt, welchen Wert die Bundesnetzagentur – in etwas drei Wochen – veröffentlicht.
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Auswirkungen bei einer Dachanlage mit 749 kWp
Seit September 2015 betrug die Einspeisevergütung für eine 749 kWp große Dachanlage 11,16 cent/kWp. Im Mai 2017 sank der Wert auf 11,13 ct/kWh, im Juni auf 11,10 ct/kWh und im Juli 2017 auf 11,08 ct/kWh ab. Werden im ersten Halbjahr unter 850 mWp gebaut, steigt die Einspeisevergütung im August 2017 auf 11,25 cent/kWh.
Daher ist es eine Überlegung wert, Anlagen die jetzt gebaut werden, erst am 01.08.2017 EEG-konform fertig zu melden. Falls es zu einer Erhöhung kommt, wirkt sich das über den gesamten Förderungszeitraum von 20 Jahren aus.
Solaranlagen sind weiterhin eine der besten Geldanlagen, die wir kennen.
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1. Fortschreibung vom 31.07.2017
Heute hat die Bundesnetzagentur die Zubauzahlen für Juni 2017 veröffentlicht. Der Zubau im Juni beträgt 206,5 MWp. Leider wurden rund 50 MWp im ersten Halbjahr zuviel gebaut, um die Einspeisevergütung ab August steigen zu lassen. Die Einspeisevergütungssätze bleiben somit zunächst einmal gleich. Eine Anlage mit 749 kWp erhält eine Vergütung von 11,08 cent/kWh.