Nach § 12 FinVermV sind wir verpflichtet, jedem Interessenten das Statusinformationsblatt auszuhändigen.
Hier finden Sie das aktuelle Statusinformationsblatt
Wir sind verpflichtet, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Außerdem sind wir jährlich verpflichtet, von einen Wirtschaftsprüfer die Einhaltung der Vorschriften nach §§ 12- 23 FinVermV überprüfen zu lassen. Der letzte Prüfungsbericht vom 20.12.2017 ergab keine Bestandstandungen.