Oft gestellte Fragen zu Solaranlagen

Wir haben oft gestellte Fragen zu Solaranlagen zusammengefasst und wünschen eine angenehme Lektüre. Falls Sie weitere Fragen zu Solaranlagen haben, können Sie diese gerne stellen – am besten benutzen Sie das angefügte Kontaktformular oder rufen Sie uns an 06188/ 99 44 11

In vielen Gesprächen hören wir die gleichen Sätze: „Früher hat sich die Photovoltaik besser gerechnet.“ ,“Die Förderung war viel höher.“,etc. Als wir 2009 in die Branche kamen, lagen die Einspeisevergütungssätze bei über 40 cent/kWh. Heute werden 7 cent/kWh vergütet. Doch das ist nur die halbe Wahrheit.

Denn auch die Preise haben sich mehr als gedrittelt und die Leistung der Module hat sich verbessert. Dadurch ist die Rendite in den ersten 20 Jahren nahezu gleich. Der entscheidende Unterschied ist die Betriebsphase nach 20 Jahren. Die Erträge der alten Anlagen sind nur noch 20 % der EEG-Vergütung. Heutige Anlagen erzielen dagegen voraussichtlich 90 % der Erträge.

Wir haben die Eckdaten einer in 2009 in Betrieb genommenen 120 kwp-Anlage mit den heutigen Eckdaten verglichen.

Betrachtet man beide Solaranlagen über den Zeitraum der gewöhnlichen Nutzungsdauer von 30 Jahren, rechnen sich Solaranlagen, die heute ans Netz gehen, erheblich besser.

Hier finden Sie eine ausführliche Berechnung:

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 Selbst wenn Sie keine Einkünfte mehr haben, erzielen Sie durch die Solaranlage Überschüsse und können planmäßig entschulden. 
Wir gehen in unserer Berechnung davon aus, dass Ihre Einkünfte
bis 2032 unverändert bleiben.
Im Jahr 2019 ergibt sich folgende Rechnung:
Erträge nach Betriebskosten        17.262 €
./. Werbungskosten (Afa + Zinsen)        11.662 €
zu versteuerndes Ergebnis          5.600 €
Sie zahlen daher Steuern –       2.490 €
Wenn Ihre Einkünfte wegfallen bzw. stark reduzieren:
Annahme:  10 % Steuersatz –          560 €
Betriebswirtschaftliche Betrachtung
Erträge nach Betriebskosten        17.262 €
Kapitaldienst –     13.893 €
Steuerbelastung –          560 €
Überschuß          2.808 €

Sie können ihre Solaranlage jederzeit weiterverkaufen. Die auf dem Markt erzielten Preise sind gut. Da keine Kaufnebenkosten wie bei der Immobilie anfallen (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtsgebühren) ist der erzielte Kaufpreis ohne Abzüge. Da Solaranlagen gewerbliche Einkünfte erzielen, muß der Verkaufspreis abzüglich Buchwert versteuert werden. Weiterhin ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Finanzierungen zu beachten.

Ab dem 1. Januar 2016 muss der Strom von neu installierten Anlagen mit einer Leistung von 100 kW und mehr direkt vermarktet werden. Bei der Direktvermarktung von Solarstrom verkaufen Betreiber von Solarstromanlagen ihren Strom an der Strombörse, statt die EEG-Einspeisevergütung zu nutzen.

Bei der Direktvermarktung von Solarstrom nutzt der Betreiber einer erneuerbaren Energieanlage das sogenannte Marktprämienmodell. Dabei wird der Strom durch ein Energiehandelsunternehmen – den „Direktvermarkter“ – an der Strombörse verkauft. Die EEG-Vergütung entfällt. Im Marktprämienmodell setzen sich die Einnahmen eines Betreibers aus zwei bzw. drei Komponenten zusammen:

Vom Direktvermarkter erhält er den (Referenz-)Marktwert. Dies ist der durchschnittliche Börsen-Stundenpreis des Vormonats, der auch als „durchschnittlicher Spotpreis“ bezeichnet wird.

Zusätzlich zahlt der Verteilnetzbetreiber die sogenannte „gleitende Marktprämie“. Sie gleicht die Differenz zwischen dem durchschnittlichen Börsen-Stundenpreis und der individuellen EEG-Vergütung aus, die dem Anlagenbetreiber sonst zustehen würde. So kompensiert der Mechanismus des Marktprämienmodells den Betreiber zu 100 Prozent dafür, dass er auf die EEG-Vergütung verzichtet und seinen Strom selbst verkauft.

Im Ergebnis erhält der Solaranlagenbetreiber die gleiche Vergütung wie bisher, jedoch nicht direkt vom Energieversorgungsunternehmen, sondern von dem Energiehandelsunternehmen.

Das Erneuerbare Energien Gesetz ist dafür die gesetzliche Grundlage. Die Einspeisevergütungen sind für das Jahr der Inbetriebnahme und 20 weitere Kalenderjahre im EEG gesetzlich festgelegt. Dadurch haben Sie über einen langen Zeitraum planbare Erträge.

Solaranlagen haben eine gewöhnliche Nutzungsdauer von mehr als 30 Jahren.  Die meisten Hersteller gewähren eine Leistungsgarantie von 25 Jahren auf die Solarmodule. Die Wechselrichter haben eine fünfjährige Werksgarantie, die optional auf 10 Jahre verlängert werden kann.

„peak“ ist Englisch für „Spitze“ und bezeichnet die Nennleistung der Module unter Standard-Testbedingungen. Festgelegt sind diese mit 1.000 Watt Einstrahlungsleistung auf einer Fläche von 1 m², Temperatur der Zelle 25ºC und AM = 1,5.

Dieser Wert gibt die Leistung an, die ein Solarmodul bei voller Sonnenbestrahlung (unter festgelegten Standard-Test-Bedingungen) erreicht. Als Standardbedingung wird eine optimale Sonneneinstrahlung von 1.000 Watt pro Quadratmeter angesetzt, die in Deutschland in den Mittagsstunden eines schönen Sommertages erreicht wird.

Die Peak-Leistung wird von den meisten Herstellern auch als „Nennwert“ oder „Nennleistung“ bezeichnet. Da sie auf Messungen unter optimalen Bedingungen basiert, entspricht die Peak-Leistung nicht der Leistung unter realen Einstrahlungsbedingungen. Diese liegt liegt wegen der starken Erwärmung der Solarzellen in der Praxis ca. 15 bis 20 % darunter.

Unter Degradation versteht man die alterungsbedingte Änderung der Parameter von Halbleiterbauteilen – in diesem Fall der Rückgang des Wirkungsgrades von Solarzellen im Laufe ihres Lebens. Üblicherweise betrachtet man einen Zeitraum von bis zu 25 Jahren. Der Verlust an Wirkungsgrad liegt etwa im Bereich von 10 % bzw. 13 % in dem Zeitraum von 20 bzw. 25 Jahren.

Es ergeben sich also selbst nach langer Laufzeit (Betrieb) recht maßvolle Verluste, welche die/den Installation/Langzeiteinsatz einer Solaranlage rechtfertigen.

Solaranlagen sind Halbleiter und haben den gleichen Effekt wie ihr Computer. Wenn er warm wird, sinkt die Performance. Da ist physikalisch sehr einfach: Je höher die Temperatur desto mehr schwingen die Atome. Die Ionen wandern durch das Material. Je mehr die Atome schwingen, desto langsamer durchdringen die Ionen, die den Energiefluss erzeugen.

Solarmodule sind auf 25 ° C normiert. Studien haben ermittelt, dass der Wirkungsgrad um 0,7 % je 1 °C-Temperaturerhöhung sinkt.

Beispiel:   Ist das Modul im Sommer 75 ° C warm, sinkt der Wirkungsgrad um 35 %  (75 – 25 = 50 *0,7 %)

Daher ist eine gute Hinterlüftung der Module und die Windhäufigkeit für die Standortwahl ein wichtiger Faktor.

Die Module werden durch den Regen gereinigt, wenn sie auf einem Schrägdach oder auf einem Flachdach in einer Neigung von mindestens 20° befestigt sind. Die Module haben dann also einen Selbstreinigungseffekt. Blätter von nahen Bäumen sollten aber immer möglichst schnell entfernt werden. Schon die Verschattung einzelner Zellen eines Moduls hat erhebliche Ertragsverluste zur Folge. Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit Fernüberwachung der Anlage über das Internet.

Die Modulzelle selbst altert nicht, aber das Modul. Seine Glasscheiben und Rahmen sind einem Alterungsprozess durch Umwelteinflüsse ausgesetzt. Nachlassende Wirkungsgrade bzw. Stromerträge bei Solarmodulen haben aber oft banalere Ursachen: allgemeine flächige Verschmutzung der Modulgläser; Veralgung („Verpilzen“) speziell vom Modulrahmen ausgehend, mit Teilabschattung der Zellen; wachsende Bäume und Sträucher die eine Teilabschattung bewirken und bei der Installation noch deutlich kleiner waren; Vergilbung des polymeren Einbettungsmaterials, welches den Kontakt Zelle – Glas bewerkstelligt

Der Erfahrung nach beträgt die Lebensdauer eines Moduls ca. 30 Jahre (Untergrenze) bei als gering einzustufenden Leistungseinbußen von weniger als 10%

Bei Schrägdächern benötigt man für 1 kWp installierte Leistung ca. 5 m² Dachfläche. Bei einem Flachdach muß die Anlage aufgeständert werden. Da die Fläche hinter den Modulen verschattet wird, benötigt man mehr als die doppelte Fläche (ca. 17 m² / kWp).

Die meisten Hersteller von Solarmodulen erweitern die übliche Produktgewährleistung, indem sie die Leistungswerte garantieren – üblicherweise 80 % der ursprünglichen Leistungsfähigkeit für 20 bis 25 Jahre, teilweise auch 90 % für 10 bis 22 Jahre. Die Daten entnehmen Sie den entsprechenden Datenblätter.

Grundsätzlich besteht die Allgefahrenversicherung aus drei Komponenten:

  1. Betriebshaftpflichtversicherung  (alle Schäden, die an Dritten verursacht werden
  2. Sachschäden
  3. Ertragsausfall

Entschädigung wird geleistet für unvorhergesehen eingetretene Schäden (Beschädigung oder Zerstörung) sowie bei Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung.

Entschädigung wird insbesondere geleistet für
– Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
– Überspannung, Induktion, Kurzschluss
– Brand, Blitzschlag, Explosion
– Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung
– Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen oder Implosion
– Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
– Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
– Höhere Gewalt (wie z. B. Sturm/Hagel)
– Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler

Nicht versichert sind Schäden infolge Kriegsereignisse, Terrorereignisse und Atomunfälle, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Verschleiß, Abnutzung, Vorhandene Mängel. Folgen von Erdbeben und inneren Unruhen sind bis zu 25% der Versicherungssumme (maximal 100.000,- €) abgesichert.

Im Zusammenhang mit einem ersatzpflichtigen Schaden werden zusätzlich folgende Ertragsausfallkosten (mit 2 Tagen zeitlichem Selbstbehalt) erstattet:
Tagesentschädigung: 2,50 € je KWp ganzjährig – ohne Unterscheidung zwischen „Sommer-oder Winterhalbjahr“  (Die Gesamtentschädigung aus der Betriebsunterbrechungsversicherung ist jedoch insgesamt begrenzt auf den erzielbaren Jahresertrag der versicherten PV-Anlage).

Die Haftzeit beträgt sechs Monate – die Haftzeit verlängert sich bei Totalschaden durch Feuer und Sturm auf 12 Monate!

Rückwirkungsschäden durch fehlende Einspeisemöglichkeit des Stromversorgers. Mitversichert gelten auch Ertragsausfallschäden, die durch einen Sachschaden am Leitungsnetz, Transformator oder sonstigen Einrichtungen, die der Stromabnahme dienen, hervorgerufen worden sind, auch ohne dass es zu einem Sachschaden an der versicherten Photovoltaikanlage gekommen ist.

Für die Module wird nicht nur ein gehärtetes Spezialglas verwendet, es wird zu Testzwecken auch mit Eiskugeln beschossen. Es handelt sich um Tests nach IEC-Norm, die mit Eiskugeln von 12,5 mm bis zu 35 mm Durchmesser durchgeführt werden; die Auftreffgeschwindigkeit hat einen Höchstwert von 140 km/h. Hagelschlag stellt generell daher eine sehr geringe Gefahr für die Module dar. Da ist jedoch in der Allgefahrenversicherung abgedeckt, die wir empfehlen.

Ein Blitzschlag kann eine Solarstromanlage zerstören. Allerdings wird die Wahrscheinlichkeit eines direkten Blitztreffers auch nicht durch die Anlage erhöht. Eher wird die Solaranlage durch einen Blitzschlag in der Nähe zerstört (Überspannung). In die Wechselrichter wird daher ein Überspannungsableiter integriert. Das ist ebenfalls in der Allgefahrenversicherung abgedeckt. Übrigens ist auch der Ertragsausfall versichert.

Ein Kraftwerk mit fossilen Energieträgern stößt 0,6 kg CO2 aus, um eine kWh Strom zu erzeugen. Entsprechend spart jede kWh Strom, die durch Solarkraft erzeugt wird, diesen Betrag ein. Zur Errechnung der jährlichen CO2-Ersparnis wird die jährliche Leistung mit dem Faktor 0,6 kg multipliziert.

Unabhängige Untersuchungen beweisen, dass Photovoltaikanlagen auf dem heutigen Stand der Technik durchschnittlich um die zwei Jahre brauchen, um die Energie einzusparen, die für ihre Produktion verbraucht wurde und für ihr Recycling verbraucht werden wird.

Für den Bau von Solarmodulen werden hochwertige Materialien wie Silizium, Glas und Aluminium eingesetzt, die Unterkonstruktionen bestehen üblicherweise aus Aluminium, Stahl und Edelstahl. Die Solarkabel sind hochwertige Kupferkabel.

Diese Stoffe lassen sich gut wiederverwerten und zur Produktion neuer Module und Anlagen nutzen. Eine Recycling-Quote von 95 % der eingesetzten Materialien ist möglich. Dadurch entsteht weniger Abfall und die Energiebilanz verbessert sich noch einmal deutlich.

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