Steuer auf Abfindung sparen

Wer in 2017 eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhält oder einen Veräußerungsgewinn erzielt, kann unter Umständen die sog. Fünftelregelung in Anspruch nehmen. Die Fünftelregelung wurde zur Progressionsmilderung von Zahlungen für mehrjährige Tätigkeiten eingeführt.

Das Problem:  Wenn diese Zahlungen zusätzlich zu den regelmäßigen Einnahmen erfolgen, verpufft dieser Effekt, wenn die regelmäßigen Zahlungen bei Ledigen 55.000 EUR und bei Verheirateten 110.00 EUR übersteigen.

Ihr Ziel sollte in einem solchen Fall daher sein, die laufenden Einkünfte entsprechend zu reduzieren. Durch die Einkommensminderung können enorme Steuerrückerstattungen entstehen. Weit über die üblichen Steuerersparnisse hinaus.

Es gibt grundsätzlich verschiede Möglichkeiten das Einkommen zu mindern, z. B. mit Vermietungsverlusten, Einzahlungen in Rürup-Verträge, Verluste aus Beteiligungen oder hohe Spenden.

Wir empfehlen zur Optimierung ihrer Abfindung eine Solaranlage zu kaufen.

Durch die Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags können Sie – unter gewissen Konstellationen – 40 % der gesamten Investitionskosten sofort steuerlich geltend machen. Hinzu kommt noch eine Sonderabschreibung von 20 % auf die restliche Bemessungsgrundlage. Somit können Sie bis zu 55 % der Gesamtkosten in den ersten zwei Jahren steuerlich geltend machen. Hier erfahren Sie mehr

Durch den laufenden Stromertrag (20 Jahre gesetzlich gesichert durch das Erneuerbare Energien Gesetz, EEG 2017) trägt sich die Finanzierung der Photovoltaikanlage regelmäßig von selbst.

Da die Photovoltaikanlage auch nach Ablauf der Finanzierung Stromerträge erwirtschaftet, dient die Photovoltaikanlage außerdem als ein weiteres Standbein der eigenen Altersvorsorge.

Warum eine Solaranlage, und keine Immobilie ?

Durch den Kauf einer Solaranlage lassen sich im Gegensatz zu Immobilien extrem hohe Einkommensminderungen erzielen. Bei Immobilien beträgt die Abschreibung in der Regel lediglich 2 % (außer Denkmal-Objekte), welche sogar noch pro rata temporis gezwölftelt werden müssen und die nur vom Gebäudeanteil berechnet werden. Bei gleich hoher Investition ist steuermindernde Betrag zwanzig mal höher als bei einer Immobilieninvestition. Oder anderes dargestellt: Wenn Sie für 250.000 EUR eine Solaranlage kaufen können Sie 100.000 EUR Investitionsabzugsbetrag bilden, den Sie in einem Jahr steuerlich geltend machen können. Um bei einer Immobilie, die mit 2 % abgeschrieben wird, den gleichen Effekt zu erzielen, müssen Sie 5 Mio. EUR investieren, also das Zwanzigfache investieren.

Gerne erarbeiten wir mit ihrem Steuerberater gemeinsam eine optimale Lösung, wie Sie Steuer auf ihre Abfindung sparen.

Die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage muss stimmen

Eine Investition nur wegen der Steuervorteile zu tätigen, war noch nie eine gute Entscheidung. Es ist ebenso wichtig, dass die wirtschaftlichen Rahmendaten stimmen und die Technik einen langfristigen und sicheren Betrieb gewährleistet.  Daher werden alle unsere Angebote von einem TÜV-zertifizierten Gutachter abgenommen. Unsere Investoren zahlen den Kaufpreis erst, wenn die Solaranlage ans Stromnetz angeschlossen ist und Erträge erwirtschaftet werden. Dann sind  Solaranlagen eine der besten Geldanlagen, die wir kennen.

Kraus Finanz empfiehlt Geldanlagen in Sachwerte – besonders Investitionen in Solaranlagen.

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1 Kommentar
  1. finn
    finn sagte:

    Dankbar für die Anregung zu einer sinnvollen Investition! Hab eine Hütte geerbt. Muss mich also zu der Wintersaison vorbereiten. Mit dem Investitionsabzugsbetrag könnte ich mich mit den Steuern dann richtig abfinden. Ist wohl auch ein Förderungsprogramm für solchen Fall möglich?

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