Was mache ich mit meiner Lebensversicherung?

Bisher war die gute alte Lebensversicherung  eine tolle Geldanlage. Man hatte eine garantierte Verzinsung,  zudem schöne Überschüsse und  lag damit deutlich über dem marktüblichen Zinsniveau. Außerdem war die Familie gegen existentielle Situationen abgesichert.  Heute geht es den Lebensversicherungen genau wie den privaten Geldanlegern: Ohne Risiken keine Rendite. Vorbei, die gute alte Zeit!

Der grundsätzliche Problem:  Nahezu 90 % der Kundengelder sind in festverzinsliche Papiere  angelegt.

Das BAFin (Bundesaussichtsamt für Finanzdienstleistungen) veröffentlicht regelmäßig die Kapitalanlagen der sog. Erstversicherer. Die aktuelle Tabelle finden Sie hier

Alleine die Lebensversicherungen verwalten 805 Mrd. EUR Kundengelder. (siehe 1. Spalte unten)  Wie Sie aus der Tabelle entnehmen können sind gerade mal 29,5 Mrd. EUR in Immobilien investiert. Das entspricht 3,7 %. Die Aktienquote beträgt zur Zeit 7 % und ist leicht schwankend. Nahezu 90 % des Kapitals liegt in in festverzinsliche Papiere wie Pfandbriefe und Anleihen von Staaten und Unternehmen. Durch die Minizinsen haben die Versicherungsunterlagen den gleichen Anlagenotstand wie private Geldanleger.

 Wer über den Abschluß einer neuen Lebenversicherung nachdenkt ist gut beraten, die Absicherung der biometrischen Risiken und der Geldanlage zu trennen. Also:  Absicherung gegen Tod und Berufsunfähigkeit durch eine Risikolebensversicherung und Geldanlage in Sachwerte.

Wenn jedoch die Lebensversicherung schon lange Jahre besteht und vor 2007 abgeschlossen wurde, ist guter Rat teuer. 

Eines ist klar:  Überschüsse gibt es keine mehr.  Die Renditen sinken – wenn überhaupt –  auf die garantierten Leistungen, die  jedoch nur auf den sog. Sparanteil gezahlt werden und nicht auf die eingezahlten Beiträge. Die Anteile für Risikoabsicherung und die Verwaltungskosten werden vorher abgezogen. Wegen der niedrigen Leitzinsen und der Flucht in sichere Werte sinken die Renditen dieser Papiere. So lag 2012 die Reinverzinsung aus Kapitalanlagen bei der Allianz Leben bei 4,9 Prozent, 2003 waren es noch 6,5 Prozent. Bei der Debeka fiel diese im gleichen Zeitraum von 6,1 auf 4,8 Prozent. Das macht es für die Anbieter schwerer, die ihren Kunden einmal gemachten Zusagen einzuhalten.

In ihrer Not hat die Branche die Politik um Hilfe angefleht. Und die hat auch ein Rettungspaket geschnürt: Der Garantiezins für Neuverträge soll ab 2015 von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent gesenkt werden. Darüber hinaus soll unter bestimmten Umständen die Ausschüttung von Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere wie etwa Staatsanleihen begrenzt werden, wenn eine Versicherung ihre Garantiezusagen an die übrigen Versicherten nicht einhalten kann.

Die Bewertungsreserven stehen auf dem Spiel

 An Bewertungsreserven, die aus Immobilien und Aktien resultieren, sollen Versicherte aber weiter beteiligt werden. Bewertungsreserven entstehen dadurch, dass der Marktwert eines Wertpapiers, das mit Kundenprämien gekauft wurde, über dem ursprünglichen Kaufpreis liegt. Sie müssen derzeit bei Vertragsende zur Hälfte an die Versicherten ausgezahlt werden.

Bundesbank und Verbraucherschützer lobten die Reform. Die geplante Änderungen könnten die Stabilität der Lebensversicherer deutlich stärken, heißt es in einer Stellungnahme der Bundesbank. Während nach einer Untersuchung der Bundesbank unter aktuellen Bedingungen 32 der 96 deutschen Versicherungsgesellschaften das Jahr 2023 nicht mehr solvent erleben dürften, werde sich diese Zahl durch das Rettungspaket deutlich reduzieren: Noch 13 Gesellschaften wären dann gefährdet. „Auf den Marktanteil bezogen seien das 17 Prozent – im Vergleich zu bislang 44 Prozent gefährdeter Unternehmen“, sagte ein Vertreter der Bundesbank bei der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Bundestags.

Die Probleme der Branche – und damit die Probleme der Versicherten – könnten bei lang anhaltenden Niedrigzinsen aber nicht allein durch die geplanten Schritte dauerhaft gelöst werden. Daher stellt sich die berechtigte Frage, ob ein Festhalten an einer kapitalbildenden Lebensversicherung heute noch Sinn macht.  Es sind jedoch viele Aspekte zu bewerten. Gerade die Absicherung der biometrischen Risiken wird mit zunehmenden Alter teurer. Nun hat sich wieder einmal eine interessante Möglichkeit aufgetan.

Meine Empfehlung:  Widerrufen anstatt kündigen

Versicherte, deren Verträge auslaufen oder die kündigen, können durch die Gesetzesänderungen weniger Geld erhalten, weil sie weniger an Bewertungsreserven der Unternehmen beteiligt werden müssen. Nun gab es im Mai 2014 ein bahnbrechendes BGH-Urteil.  Wer seine Lebensversicherung zwischen 1995 und 2007 abgeschlossen hat, kann einen Großteil seiner Prämien zurückerhalten. Der IV. Zivilsenat hat darüber verhandelt, ob Versicherungskunden, die nicht oder nicht ausreichend über ihr Widerspruchsrecht belehrt worden sind, noch heute ihr Widerspruchsrecht ausüben können. Sie dürfen erwarten, ihre eingezahlten Beiträge zuzüglich einer Verzinsung zurückzuerhalten, selbst wenn sie den Vertrag zwischenzeitlich gekündigt haben.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung.