Steuern sparen mit Solaranlagen

Mit Solaranlagen können Sie sehr gut Steuern sparen.  Denn eine Investition in eine Solaranlage ist nicht nur wirtschaftlich rentabel sondern auch steuerlich hochattraktiv. So können Sie Steuern sparen mit Solaranlagen :

+ 40 % der Kosten können vor der Investition steuerlich geltend gemacht werden

Solaranlagen sind steuerrechtlich „bewegliche Wirtschaftsgüter“. Daher können die Investoren von Solaranlagen – wie Maschinen – bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bereits vor Erstellung steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro Projekt begrenzt. Nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags haben Sie drei Jahre Zeit zu investieren.  d. h. Sie können drei Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Sie müssen nur glaubhaft die Investitionsabsicht nachweisen. Ihr Steuerberater zeigt Ihnen gerne, wie das geht.

+ Sonder-Abschreibung von 20 % der Kosten (§ 7g Abs. 5 EStG)

Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können Sie im Jahr der Anschaffung und den vier folgenden Jahren geltend machen. Da Sie diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung festlegen, ist das ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.

+ lineare Abschreibung von 5 %

Der verbliebene Restwert (und die Dachpacht) kann noch zusätzlich über 20  Jahre abgeschrieben werden.

Die gewerblichen Einnahmen aus dem Solarstrom müssen im Gegenzug versteuert werden. Finanzierungszinsen und Betriebskosten werden davon abgezogen.

Da wir keine Steuerberatung betreiben dürfen, arbeiten wir sehr gerne mit ihrem Steuerberater zusammen.

Eine Beispielrechnung:

Kaufpreis für eine einspeisebereite Solaranlage incl. Nebenkosten:250.000 EUR

möglicher Investitionsabzugsbetrag: (40 %)100.000 EUR

Sonder-Abschreibung 7g/5 (20 % von 150.000)30.000 EUR

lineare Abschreibung 5 % (ab Fertigstellung)7.500 EUR

steuerlich abzugsfähige Beträge in der Investitionsphase137.500 EUR              

Die steuerlich abzugfähigen Beträge entsprechen rund 55 % der gesamten Investition

Gerne erstellen wir Ihnen eine ausführliche Berechnung, die wir gerne mit ihrem Steuerberater besprechen. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich unverbindlich und kostenlos. Klicken Sie hierzu auf den Button:

Gerade bei außerordentlichen Einnahmen  (Abfindungen, Veräußerungserlösen) können Sie durch die Optimierung der 1/5-Regelung zusätzlich noch weitere hochinteressante Steuereffekte erzielen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Solaranlagen Steuern sparen können 

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