Steuern sparen mit Photovoltaik
Wer in 2017 eine Abfindung erhält oder einen Veräußerungsgewinn vereinnahmt, erzielt in der Regel außerordentliche Einkünfte, die einer besonderen Besteuerung unterliegen. Man kann unter Umständen die sog. Fünftelregelung in Anspruch nehmen. Die Fünftelregelung wurde zur Progressionsmilderung für Zahlungen für mehrjährige Tätigkeiten eingeführt. Mit Solaranlagen kann man erhebliche Steuervorteile erzielen.
Das Problem: Wenn diese Zahlungen zusätzlich zu den regelmäßigen Einnahmen erfolgen, verpufft dieser Effekt, wenn die regelmäßigen Zahlungen bei Ledigen 55.000 EUR und bei Verheirateten 110.00 EUR übersteigen.
Ihr Ziel sollte in einem solchen Fall daher sein, die laufenden Einkünfte entsprechend zu reduzieren. Durch die Einkommensminderung können enorme Steuerrückerstattungen entstehen.
Es gibt grundsätzlich verschiede Möglichkeiten das Einkommen zu mindern, z. B. mit Vermietungsverlusten, Einzahlungen in Rürup-Verträge, Verluste aus Beteiligungen oder hohe Spenden.
Wir empfehlen in diesem Fall eine Solaranlage zu kaufen.
Durch die Nutzung eines Investitionsabzugsbetrags können Sie – unter gewissen Konstellationen –
40 % der gesamten Investitionskosten sofort steuerlich geltend machen. Hinzu kommt noch eine Sonderabschreibung von 20 % auf die restliche Bemessungsgrundlage. Somit können Sie bis zu 55 % der Gesamtkosten in den ersten zwei Jahren steuerlich geltend machen.
Durch den laufenden Stromertrag (20 Jahre gesetzlich gesichert durch das Erneuerbare Energien Gesetz, EEG 2017) trägt sich die Finanzierung der Photovoltaikanlage regelmäßig von selbst.
Da die Photovoltaikanlage auch nach Ablauf der Finanzierung Stromerträge erwirtschaftet, dient die Photovoltaikanlage außerdem als ein weiteres Standbein der eigenen Altersvorsorge.
Warum eine Solaranlage?
Bei Immobilien beträgt die Abschreibung in der Regel lediglich 2 % (außer Denkmal-Objekte), die nur vom Gebäudeanteil berechnet wird. Durch die vorteilhaften Regelungen des Investitionsabzugsbetrags können 40 % der Gesamtinvestition in einem Jahr steuerlich geltend gemacht werden. Damit können außerordentliche Einkünfte hervorragend optimiert werden.
Die Ausarbeitung dieser Konzepte in Zusammenarbeit mit den steuerlichen Beratern unserer Investoren ist unser Steckenpferd und die Ergebnisse sind immer wieder beeindruckend.
Kraus Finanz empfiehlt Geldanlagen in Sachwerte – besonders Investitionen in Solaranlagen.
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