Heute schaltet die Bundesnetzagentur das Internetportal „Marktstammdatenregister“ endlich frei.  Eigentlich sollte es schon lange in Betrieb sein. Der Start wurde immer und immer wieder verschoben. Die Verordnung wurde mit Wirkung zum 01.07.2017  erlassen. Das neue elektronische Register soll einen umfassenden Überblick über die Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes geben. Alle Anlagenbetreiber müssen sich und ihre Anlagen dort registrieren. Betroffen sind circa zwei Millionen Anlagen, darunter 1,7 Millionen Solaranlagen.

„Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und gebündelt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Das Register stellt den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik, den Behörden und der interessierten Öffentlichkeit erstmals die aktuellen Stammdaten zur Strom- und Gasversorgung bereit. Zwischen den Akteuren vereinfacht das Register die Kommunikation. „Gute Stammdaten helfen, Strom und Gas effizient zu transportieren und zu vermarkten. So kann der Bau von Stromleitungen auf das erforderliche Minimum beschränkt werden“, ergänzt Homann.

Alle Akteure des Strom- und Gasmarkts sind verpflichtet, sich selbst und ihre Anlagen zu registrieren. Bestandsanlagen müssen neu registriert werden, auch wenn sie bereits bei der Bundesnetzagentur gemeldet sind. Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfeste Batteriespeicher und Notstromaggregate müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Gerade doppelte Registrierungen sollen vermieden werden.

Pflichten und Fristen: Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist ab Start des Webportals. Daher ist keine Eile geboten. Trotzdem empfehlen wir die Anlagen in absehbarer Zeit zu registieren, nach dem Motto: „Aus dem Augen aus dem Sinn.“   Für Neuanlagen gilt nach deren Inbetriebnahme eine einmonatige Frist zur Registrierung. Damit die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz ohne Abzüge ausbezahlt werden können, müssen die vorgegebenen Fristen beachtet werden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung.

Welche Informationen müssen angegeben werden? Im Marktstammdatenregister werden ausschließlich Stammdaten eingetragen. Dazu gehören beispielsweise Standortdaten, Kontaktinformationen, technische Anlagendaten, Unternehmensform.

Kontakt und Hilfe: Unter www.marktstammdatenregister.de kann das Register heute Nachmittag genutzt werden.  Für Fragen steht eine Hotline unter 0228/14-3333 und über das Webportal ein Kontaktformular zur Verfügung.

Weitere Daten und Fakten zum Marktstammdatenregister finden Sie zusammengefasst in einem Factsheet unter: www.bundesnetzagentur.de/mastr

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