EEG 2017: Vergütung bleibt gleich – Berechnungsmodus geändert

Viele Experten hatten darauf spekuliert, dass die Einspeisevergütungssätze erstmals in der Geschichte des erneuerbaren Energien Gesetz wieder steigen. Diese Woche hat die Bundesnetzagentur die neuesten Zubauzahlen veröffentlicht. Die gute Nachricht: Die Einspeisevergütungssätze bleiben unverändert. Die schlechte: Es gibt zwei Gründe, warum die Einspeisevergütung nicht steigt:

1. Der Zubau hat sich gegenüber dem Vormonat mehr als verdoppelt

Traditionell ist der Dezember immer ein starker Monat. Es wurden jedoch überraschend viele Anlagen fertig gemeldet. Insgesamt wurden Anlagen mit 441 MWp bei der Bundesnetzagentur fertig gemeldet. (Im November waren es 184 MWp)  Das hat sicher mit dem ab 01.01.2017 eingeführten Ausschreibungsverfahren für Dachanlagen über 750 kWp zu tun.

2. Die Berechnungsmethodik wurde geändert

Grundlage der bisherigen Berechnungsmethodik war ein Bemessungszeitraum von 12 Monaten. Ab 01.01.2017 beträgt der neue Bemessungszeitraum nur noch 6 Monate und die so ermittelte Menge muss annualisiert werden, d. h. diese Menge wird auf das Jahr umgerechnet indem der Brutto-Zubau der letzten sechs Monate verdoppelt wird. Der Zubau der letzten 6 Monate beträgt  1.012.599 KW, ergibt aufs Jahr 2.025.197 kWp (2.025 MWp)

Ab 01.01.2017 gilt folgender Korridor:

  • mehr als 2.500 MW bis 3.500 MWp => monatliche Absenkung um 1,0 %
  • mehr als 2.300 bis 2.500 MWp => monatliche Absenkung um 0,5 %
  • mehr als 2.100 bis 2.300 MWp => monatliche Absenkung um 0,25 %
  • mehr als 1.700 bis 2.100 MWp => gleichbleibende Werte
  • mehr als 1.300 bis 1.700 MWp => einmalige Anhebung um 1,5 %
  • weniger als 1.300 MWp => einmalige Anhebung um 3.0 %

Somit bleibt die Einspeisevergütung für Anlagen unverändert, die im ersten Quartal 2017 an Netz gehen.

Die folgenden Vergütungssätze gelten  für Dachanlagen bis 750 kWp unverändert seit Herbst 2015. Daran hat auch das neue EEG 2017 nichts geändert:

  • bis 10 kWp
  • 12,30 cent/kWh
  • bis 40 kwp
  • 11,96 cent/kWh
  • ab 100 Kwp
  • 10,69 cent/kWh

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1 Kommentar
  1. Joachim Kraus
    Joachim Kraus sagte:

    Interessant ist die Frage, wie sich die Einspeisevergütungssätze nach der alten Berechnungsmethode entwickelt hätten. Der Zubau im Kalenderjahr betrug 1.526 MWp. Nach der alten Methode wäre die Einspeisevergütung im ersten Quartal um 1,5 % gestiegen.

    Der überdurchschnittliche Zubau im Dez. wirkt sich durch die neue Berechnungsmethode überdurchschnittlich aus. Mal sehen, ob im dritten Quartal die Einspeisesätze steigen.

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