Besteuerung der Abfindung senken

Trennen sich im Arbeitsalltag die Wege, werden Arbeitnehmer oft mit einem „goldenen Handschlag“ entlassen. Über eine Abfindung freut sich allerdings auch der Fiskus. Denn steuerlich wird diese Einmalzahlung wie Arbeitslohn behandelt. „Abfindungen sind voll steuerpflichtig und müssten bei der Berechnung der Einkommensteuer zum regulären Jahresverdienst hinzugerechnet werden“, erklärt Joachim Kraus von Kraus Finanz aus Alzenau. Es gibt aber legale Möglichkeiten, die Besteuerung der Abfindung zu senken.

„Man kann die Steuerbelastung durch die sogenannte Fünftelregelung abmildern.“, erklärt der Finanzexperte Kraus. Kommt sie zur Anwendung, wird zunächst die Einkommensteuer auf das reguläre Jahreseinkommen berechnet. Dann wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt, ein Fünftel zum Einkommen hinzugerechnet und darauf wieder die Steuer ermittelt. Die Differenz beider Beträge wird mit fünf multipliziert und ergibt die Abfindungssteuersumme, die man mit der regulären Einkommensteuer addiert. Die Berechnung nach Paragraph 34 Einkommensteuergesetz ist ein aufwendig, aber es lohnt sich den Bleistift spitz zu machen, gerade wenn der Abfindungsempfänger negative Einkünfte gegenrechnen kann.

Reduziert man nun die regelmäßigen Einkünfte durch eine geplante Investition in eine Solaranlage, ergeben sich daraus hochinteressante Steuereffekte. In gewissen Konstellationen ist die Steuerentlastung höher als die Negativeinkünfte. Sie können so die Besteuerung der Abfindung senken.

Fallbeispiel: Ein Verheirateter hat in 2017 rund 100.000 EUR zu versteuerndes Einkommen und erhält außerdem eine Abfindung von 500.000 EUR.  Bildet er einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 100.000 EUR, kann die Besteuerung um 126.000 EUR gesenkt werden. Der Entlastungssteuersatz beträgt in diesem Fall 126 %.

Senken Sie die Besteuerung der Abfindung

Kraus Finanz aus Alzenau hat ein Berechnungstool entwickelt, das die optimale Investitionshöhe ermittelt. Es gibt bei der Fünftelregelung in Kombination mit Negativeinkünften, die den regelmäßigen Einkünften gegengerechnet werden, ein Optimum. Das Tool ermittelt den maximalen Entlastungssteuersatz.  Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle Berechnung, die wir gerne mit ihrem Steuerberater abstimmen. Senken Sie die Besteuerung ihrer Abfindung unter geschickter Ausnutzung der Steuergesetzgebung. Hier erfahren Sie mehr

Kraus Finanz empfiehlt Geldanlagen in Sachwerte – besonders Investitionen in Solaranlagen.

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