Steuervorteile für Solaranlagen

Mit Solaranlagen können Sie sehr gut Steuern sparen.  Denn eine Investition in eine Solaranlage ist nicht nur wirtschaftlich rentabel sondern auch steuerlich hochattraktiv:

+ 40 % der Kosten können vor der Investition steuerlich geltend gemacht werden

Solaranlagen sind steuerrechtlich „bewegliche Wirtschaftsgüter“. Daher können die Investoren von Solaranlagen – wie Maschinen – bis zu 40 Prozent der Investitionskosten bereits vor Erstellung steuerlich geltend machen. Der Investitionsabzugsbetrag ist auf 200.000 EUR pro Projekt begrenzt. Nach Bildung des Investitionsabzugsbetrags haben Sie drei Jahre Zeit zu investieren.  d. h. Sie können drei Jahre im Voraus Steuern sparen, ohne einen Euro gezahlt zu haben. Sie müssen nur glaubhaft die Investitionsabsicht nachweisen. Ihr Steuerberater zeigt Ihnen gerne, wie das geht.

+ Sonder-Abschreibung von 20 % der Kosten (§ 7g Abs. 5 EStG)

Weitere 20 Prozent der restlichen Anschaffungskosten können Sie im Jahr der Anschaffung und den vier folgenden Jahren geltend machen. Da Sie diese Verteilung erst mit Abgabe der Steuererklärung festlegen, ist das ein weiteres interessantes Gestaltungsinstrument.

+ lineare Abschreibung von 5 %

Der verbliebene Restwert (und die Dachpacht) kann noch zusätzlich über 20  Jahre abgeschrieben werden.

Die gewerblichen Einnahmen aus dem Solarstrom müssen im Gegenzug versteuert werden. Finanzierungszinsen und Betriebskosten werden davon abgezogen.

Da wir keine Steuerberatung betreiben dürfen, arbeiten wir sehr gerne mit ihrem Steuerberater zusammen.

Eine Beispielrechnung:

Kaufpreis für eine einspeisebereite Solaranlage incl. Nebenkosten:                             250.000 EUR

möglicher Investitionsabzugsbetrag: (40 %)                                                                         100.000 EUR

Sonder-Abschreibung 7g/5 (20 % von 150.000)                                                                    30.000 EUR

lineare Abschreibung 5 % (ab Fertigstellung)                                                                         7.500 EUR

steuerlich abzugsfähige Beträge in der Investitionsphase                                          137.500 EUR              

Die steuerlich abzugfähigen Beträge entsprechen rund 55 % der gesamten Investition

Praxistipp: Nach Ausschöpfen der Sonderabschreibung, spätestens jedoch nach fünf Jahren, wird eine neue Bemessungsgrundlage gebildet und  in den Folgejahren so gleichmäßig verteilt, dass die gesamte Solaranlage innerhalb von 20 Jahren abgeschrieben ist. Wird die Sonderabschreibung im Jahr der Inbetriebnahme vollständig in Anspruch genommen, verschenkt man die höhere lineare Abschreibung, da der Bezugszeitraum der Sonderabschreibung fünf ist. Auf diesen Zeitraum kann die Sonderabschreibung frei verteilt werden. Das Verkürzen des Bezugszeitraumes  der Sonderabschreibung verhindern Sie, indem Sie erst im fünften Jahr nach Inbetriebnahme einen kleinen Betrag im Rahmen der Sonderabschreibung absetzen.

Gerne erläutern wir Ihnen die Steuervorteile für Solaranlagen an einem konkreten Beispiel, dass wir gerne mit ihrem Steuerberater besprechen, da wir keine Steuerberatung betreiben dürfen.

Kontakt

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Die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage muss stimmen

Eine Investition nur wegen der Steuervorteile zu tätigen, war noch nie eine gute Entscheidung. Es ist ebenso wichtig, dass die wirtschaftlichen Rahmendaten stimmen und die Technik einen langfristigen und sicheren Betrieb gewährleistet.  Daher werden alle unsere Angebote von einem TÜV-zertifizierten Gutachter abgenommen. Unsere Investoren zahlen den Kaufpreis erst, wenn die Solaranlage ans Stromnetz angeschlossen ist und Erträge erwirtschaftet werden. Dann sind  Solaranlagen eine der besten Geldanlagen, die wir kennen.

Kraus Finanz empfiehlt Geldanlagen in Sachwerte – besonders Investitionen in Solaranlagen.

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