Neues Fondsstandortgesetz ändert auch die Konsolidierungsausnahme für Sondervermögen in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandortes Deutschland (Fondsstandortgesetz, FoStoG) hat in der durch den Finanzausschuss geänderten Fassung den Bundestag am 22. April 2021 passiert (nachfolgend KAGB n.F.). Der Schwerpunkt des Gesetzes liegt eindeutig auf den Ãnderungen im KAGB, darunter auch auf der Einführung neuer Fondstypen und der Erweiterung des Anlagespektrums bestehender Fonds. Beides nicht ohne Folgen auch für die handelsrechtliche Rechnungslegung der Investoren. Zunächst einmal führen die Ãnderungen des Katalogs an zulässigen Vermögensgegenständen in § […]
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Die Real Estate Insights â April 2021 befasst sich erneut mit aktuellen Themen rund um die Immobilie, darunter auch wieder Fachbeiträge aus Ãsterreich und der Schweiz. Aus dem Inhalt: Verschärfung der Grunderwerbsteuerregeln für Share Deals Nichtigkeit des âBerliner Mietendeckelsâ â Können Vermieter wirklich aufatmen? Das KAGB im Wandel â Neue Anlagemöglichkeiten in Immobilien Mehr Home, weniger Office: Wann sich eine Flächenoptimierung für Nutzer rechnet ESG â Vertragliche Sicherung von Nachhaltigkeitskriterien Verantwortungsvolle Geschäfts- und Steuerpolitik: Das […]
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Die Immobilienwirtschaft braucht zur Bewältigung der anstehenden gesellschaftlichen Herausforderungen einen Innovationsschub…
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London: Madison International Realty erwirbt eine Minderheits-Beteiligung am Salesforce Tower in London, EC2. Der Ankauf wurde über den Jersey Property Unit Trust (JPUT) abgeschlossen, an…
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Am 10. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Ãnderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz, FoStoG) veröffentlicht (BGBl 2021, I S. 1498). Das Gesetz, das neben dem KAGB auch noch zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen ändert, tritt in seiner Gänze am 2. August 2021 in Kraft. Dies betrifft insb. die Ãnderungen des […]
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