MOMENI Gruppe kauft Hamburger Neubaugrundstück von Oetker Gruppe
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Bundesfinanzhof: Schadenersatz für Schrottimmobilien ist nicht als Gewinn zu versteuern
Eine Zahlung dafür, dass eine Schadenersatzklage zurückgenommen und auf weitere Ansprüche bei der Rückabwicklung eines geschlossenen Immobilienfonds mit sogenannten Schrottimmobilien verzichtet wird, ist kein privater Veräußerungsgewinn.
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