Hohe Steuern auf Abfindungen vermeiden

Laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung glauben zwei Drittel aller Deutschen, dass die Zahlung einer Abfindung in einem Gesetz geregelt ist. Dem ist allerdings nicht so. Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung, auf die es keinen gesetzlichen Anspruch gibt. Lediglich die Besteuerung der Abfindung ist gesetzlich geregelt. Auch für die Ermittlung der Abfindung gibt es keine gesetzliche Regelung. Eine grobe Orientierung bietet folgende Faustformel: Für jedes Jahr, das man in einem Unternehmen gearbeitet hat, gibt es ein halbes Monatsgehalt Abfindung. Die endgültige Höhe der Entschädigung ist aber Verhandlungssache. Abfindungszahlungen sind in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn, somit nichts anderes als eine erhaltene Lohnzahlung.

Eine Abfindung wird nicht regelmäßig gezahlt, sondern gehört zu den außerordentlichen Einkünften. Deshalb kann sie nach der sogenannten Fünftelregelung besteuert werden. Vereinfacht dargestellt: Zunächst wird die Abfindung durch fünf geteilt. Ein Fünftel wird zum regelmäßigen Jahreseinkommen addiert. Dann wird für diesen Betrag die Steuer errechnet. Dieser Steuer wird mit der Einkommensteuer verglichen, der sich ohne Abfindung ergeben hätte. Die Differenz ergibt die steuerliche Mehrbelastung, die zu zahlen wäre, wenn der Arbeitnehmer nur ein Fünftel der Abfindung erhalten hätte. Die so entstehende steuerliche Mehrbelastung wird mit fünf multipliziert. In gewissen Konstellationen ergibt sich dadurch eine erhebliche Progressionsmilderung.

Reduziert man nun die regelmäßigen Einkünfte durch eine geplante Investition in eine Solaranlage, ergeben sich daraus hochinteressante Steuereffekte. Kraus Finanz aus Alzenau hat ein Berechnungstool entwickelt, das die optimale Investitionshöhe ermittelt.

Steuern auf Abfindungen vermeiden

Ein verheirateter Arbeitnehmer bezog 2017 ein regelmäßiges Einkommen von 100.000 EUR und erhält eine Abfindung von 500.000 EUR. Wenn er sein Einkommen durch die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags von 100.000 EUR reduziert, spart er dadurch gut 115.000 EUR Steuern. Unglaublich? JA!

Eine Investition ist eine Solaranlage ist eine sehr gute und absolut legale Möglichkeit Steuern zu sparen. Durch die Kombination von Steuervorteilen unter Ausnutzung der Fünftelregelung kann man erheblich Steuern sparen. Solaranlagen sind bewegliche Wirtschaftsgüter und können sehr schnell abgeschrieben werden. Wer gewisse Rahmenbedingungen erfüllt, kann vor dem Kauf einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 % der gesamten Investition bilden und steuerlich geltend machen. Außerdem kann eine Sonderabschreibung nach 7 g und die lineare Afa gebildet werden. Im Idealfall können somit 55 % der gesamten Investition in den ersten Jahren abgeschrieben werden. Dadurch kann die Steuer auf die Abfindung massiv reduziert werden.

Gerne erstellen wir Ihnen – gemeinsam mit Ihrem Steuerberater – ein plausibles Konzept, wie Sie die Besteuerung Ihrer Abfindung mit dem Kauf einer Solaranlage optimieren können.  Hier erfahren Sie mehr.

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