Grunderwerbssteuer vermeiden oder verringern
Im Grunderwerbssteuergesetz (GrEStG) ist geregelt, in welchen Fällen Immobilienkäufer komplett von der Grunderwerbssteuer befreit sind. Liegt beispielsweise der Preis für ein Grundstück unter 2.500 Euro, fällt keine Grunderwerbssteuer an. Darüber hinaus fallen bei Schenkungen, Erbschaften sowie Grundstücks- und Immobilienkäufen unter Ehepartnern bzw. Verwandten ersten Grades ebenfalls keine Grunderwerbssteuern an. Doch auch in anderen Fällen gibt […]
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