Gartennutzung von Mietern: Darauf müssen Sie achten

Gartennutzung von Mietern: Darauf müssen Sie achten

Bei der gemieteten Wohnung oder dem Haus ist ein Garten dabei? Prima! Das sollten Sie nutzen! Allerdings ist längst nicht alles erlaubt, was auch machbar ist. Eine Expertin erklärt, auf was Sie achten sollten. Endlich wieder den Garten nutzen! Allerdings haben besonders Mieter dort nicht sämtliche Freiheiten. Eine Expertin erklärt, was erlaubt ist und was nicht. In einem Einfamilienhaus ist die Sache klar: Da hat man den Garten mitgemietet – es sei denn, im Mietvertrag steht ausdrücklich etwas anderes. So urteilte einst das Oberlandesgericht Köln (19 U 132/93). Konkret kann das heißen: „Die Eltern dürfen also Gemüse und Blumen anpflanzen. Oder auch einen Sandkasten für die Kinder aufbauen“, erklärt Jutta Hartmann vom
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