EEG 2017 bleibt für Solaranlagen weitgehend unverändert

Nur zwei Jahre nach Inkrafttreten des EEG 2014 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz erneut überarbeitet. Das Gesetz, das am 08.07.2016 im Bundestag verabschiedet wurde, tritt am 01.01.2017 in Kraft. Es enthält die wichtige Änderung, dass die Förderhöhe für die meisten Erneuerbaren-Energien-Anlagen zukünftig über Ausschreibungen festgelegt werden soll.

Aber: Alle Solaranlagen bis einschließlich 750 kW fallen nicht unter die Ausschreibungspflicht.

Wir bieten Solaranlagen an, die im Gesamtaufwand unter 500.000 EUR liegen, denn unsere Kunden möchten in der Regel den Investitionsabzugsbetrag nutzen und der ist auf 40 % von 500.000 EUR = 200.000 EUR begrenzt.

EEG 2017: Es bleibt also alles beim Alten.

Geändert hat sich lediglich die Degression der festgeschriebenen Vergütung. Die Höhe der Einspeisevergütung sind seit letztem Herbst stabil und sinkt nicht. Jeweils zu Beginn eines Quartals erfolgt eine Überprüfung des Zubaus in den letzten 12 Kalendermonaten. Daran ändert sich nicht.

Aktuell beträgt die Einspeisevergütung für eine 200 kWp-Anlage 11,36 cent.

An dem Ausbaudeckel von 52 GW wird festgehalten. Bei Erreichen dieser installierten Gesamtleistung würde die feste Einspeisevergütung für die Solarenergie gemäß § 49 Abs. 5 komplett gestrichen. Von diesem Ausbauziel sind wir weit entfernt. Aktuell sind in Deutschland rund 1,5 Mio. PV-Anlagen mit rund 40 GW installiert. Daher besteht auf absehbare Sicht Planungssicherheit.

Im letzten Jahr betrug der Zubau weniger als 1,4 GW. Da entspricht gerade mal 2 % des weltweiten Zubaus.

Schaut man sich die neue Degressionsstaffel auf dem Hintergrund dieser Zahlen an, stellt man fest, dass sich für Geldanleger, die eine Photovoltaik-Anlage kaufen, in absehbarer Zeit nicht viel ändert.

EEG 2017: Die Vergütungssätze bleiben stabil

Bei einem jährlichen Zubau unter  1,7 GW reduziert sich die Degression, d. h. die Einspeisevergütung erhöht sich.

Unterstellt man den Zubau der letzten Jahre, erhöht sich Einspeisevergütung mit Inkraftteten des neuen EEG am 01.01.2017, da der Zubaukorridor aktuell unter 1,7 GW liegt und quartalsweise für das zurück liegende Kalenderjahr ermittelt wird.

Fazit: Solaranlagen auf fremdem Dach rechnen sich weiterhin

Wir haben Ihnen die wichtigsten Passagen des Gesetzestext des neuen EEG 2017 markiert und stehen für Fragen gerne zur Verfügung.

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