Neues Bauvertragsrecht ab 2018: Mehr Sicherheit für Bauherren
Neues Bauvertragsrecht ab 2018: Mehr Sicherheit für Bauherren
Ab dem 1. Januar 2018 erhalten private Bauherren beim Abschluss eines Bauvertrags mehr Sicherheiten. Durch die Änderungen im Bauvertragsrecht werden deutliche Verbesserungen im Verbraucherschutz, beispielsweise durch das 14-tägige Widerrufsrecht, erreicht. Für Verträge mit Bauträgern gelten spezielle Regelungen. Verbindlicher Einzugstermin Bauunternehmen müssen in Zukunft einen verbindlichen Fertigstellungstermin nennen, an dem sie die Schlüssel für das […]
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