Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wird dem Bundeskabinett bei dessen Klausurtagung am Mittwoch ein Eckpunktepapier zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorlegen. Die berichten mehrere Medien unter Berufung auf die Nachrichtenagentur DPA. Insgesamt bleibt es demnach bei dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2025 auf 45 Prozent zu begrenzen.
Der Schwerpunkt des Zubaus soll künftig bei Windenergie an Land und Photovoltaik liegen, Offshore-Wind soll hingegen nur noch im Rahmen deutlich gesenkter Ausbauziele hinzu kommen: Bis 2020 sind 6,5 und bis 2030 15 Gigawatt geplant.Vorrangig sollten Projekte berücksichtigt werden, deren Netzanschluss bereits fest zugesagt ist. Bei Biomasse soll der Ausbau auf die Verwertung von Abfall- und Reststoffen konzentriert werden. Auch bei Windkraft an Land sieht das Eckpunktepapier indes einen Zubaugrenze vor, bei mehr als 2,5 Gigawatt jährlich soll eine automatische Absenkung der Einspeisevergütung erfolgen. Für Photovoltaik ist ein solcher „atmender Deckel“ ohnehin bereits im EEG definiert.
Für Bestandsanlagen hält das Eckpunktepapier ausdrücklich fest, dass sich an ihren Vergütungsansprüchen nichts ändern soll.
Das Kabinett soll den Berichten zufolge am 9. April über eine Vorlage zum EEG beschließen, Ende Juni könnte dann der Bundestag und am 11. Juli der Bundesrat abstimmen. Bei diesem Zeitplan würden die Änderungen zum 1. August wirksam