Solaranlagen rechnen sich heute ohne Subvention

Anfang der Woche kursierte die Meldung durch die einschlägige Presse, dass am Pfingstsonntag für knapp 2 Stunden der Stromverbrauch in Deutschland zum ersten Mal rechnerisch ausschließlich durch Erneuerbare Energien gedeckt wurde. Nachdem dann das vorläufige Ergebnis des Agorameters für den Stromverbrauch korrigiert wurde, wurden aus den historischen 100 % beachtliche 80 %.

Der typisch niedrige Pfingstverbrauch in wurde dabei in diesem Jahr vornehmlich durch eine windreiche Wetterlage von Seiten der Windenergie gedeckt – in der Spitze 22,7 GW. Immerhin 16,2 GW Solarenergie kamen bei wechselhaftem Wetter mit viel Regen dazu. Wasserkraft und Bioenergie liefen wie gewöhnlich ganztätig konstant ca. 3 bzw. 5 GW.

80 % des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energieen

Diese Meldung paßt sehr gut zu den Beratungen der politischen Entscheider zur anstehenden Novellierung des EEG. „Wir haben es, glaube ich, sehr gut geschafft, die Stellgrößen zu benennen und auch über sie zu diskutieren, an denen wir arbeiten müssen, um alle Komponenten richtig zu erfüllen“, waren die Worte von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach der Sonderkonferenz der Bundesregierung zur EEG-Novelle.

Immerhin waren sich laut Bericht der Bundesregierung alle Teilnehmer in einer essenziellen Thematik einig: Die erneuerbaren Energien als tragende Säule der Energiewende müssen weiter ausgebaut werden. Der Anteil der Erneuerbaren am deutschen Strommix beträgt zurzeit rund 32 Prozent – bis 2050 soll er auf mindestens 80 Prozent steigen. Mindestens – das heißt, mehr kann und darf ausgebaut werden, muss aber nicht.

Die Bundesregierung denkt und plant in Korridoren: „Wir haben einen Korridor festgelegt: Für das Jahr 2025 wollen wir einen Anteil der erneuerbare Energien an der Stromerzeugung von 40 Prozent bis 45 Prozent haben“, sagte Merkel nach der Sonderkonferenz.

Mit dem EEG 2016 soll die Energiewende und der Ausbau erneuerbarer Energien weiter optimiert werden. Wir sind in Deutschland auf einem guten Weg, auch wenn es vielen zu langsam geht.

Solaranlagen rechnen sich weiterhin sehr gut – heute auch ohne Subventitionen

Leider werden bei Photovoltaik die gesteckten Ausbauziele seit einiger Zeit nicht mehr erreicht. Das hat zur Folge, dass die Einspeisevergütung aktuell nicht sinkt. Auf Grund der guten Rahmenbedingungen – niedrige Preise und extrem niedrige Fremdkapital-Zinsen – ist diese Entwicklung nicht nachvollziehbar.

Die Herausforderung ist weiterhin, geeignete Dächer zu finden, deren Eigentümer die niedrigen Pachtzahlungen akzeptieren. Wir können Ihnen jedoch ein neues Angebot mit folgenden Eckdaten unterbreiten:

Das Projekt ist ein Milchkuhbetrieb und liegt in Brandenburg. Der Deal mit der Agrargenossenschaft ist simpel: Die Investoren sanieren die Dächer und dürften dafür zunächst für 20 Jahre + Rumpfjahr die Dachfläche für Photovoltaik kostenlos nutzen. Danach sind zwei Optionszeiträume von 5 Jahren vereinbart, bei denen 5 % des tatsächlichen erzielten Stromertrags als Pacht gezahlt wird. Das sind planbare Zahlen.

Die komplette, netzgekoppelte PV-Anlage kostet gut 1.000 EUR/KWp. Der Gesamtpreis incl. der Dachsanierung, die zum Festpreis angeboten wird, beträgt 1.218 EUR/Kwp, netto. Der Stromertrag wird über einen sogenannten Direktvermarkter vermarktet. Der Preis und die Konditionen sind im EEG geregelt. Pro kWp wird ein Ertrag von rund 100 EUR jährlich erwirtschaftet. Diese Prognose wurde durch ein Ertragsgutachten eines renommierten Instituts ermittelt. Im Preis enthalten ist die baubegleitende Prüfung durch einen TÜV-zertifizierten Gutachter. Der erfahrene Generalunternehmer ist selbst Modullieferant und hat eine sehr gute Bonität. Durch diese Maßnahmen sind die Risiken beherrschbar und die Rendite planbar.

Gerne stellen wir Ihnen ein konkretes Angebot und senden Ihnen ein ausführliches Expose und eine Musterrechnung zu, die wir gerne gemeinsam mit ihrem Steuerberater auf ihre Situation anpassen.  Hier erfahren Sie mehr.

P. S. Die attraktiven steuerlichen Rahmenbedingungen sind weiterhin gegeben. Solarlagen sind bewegliche Wirtschaftsgüter. Daher kann im Jahr vor der Investition ein Investitionsabzugsbetrag von 40 % der Gesamtinvestition gebildet werden und außerdem auf den Restbetrag die Sondern-Afa von 20 % und lineare Afa von 5 % p. a.

Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch Rede und Antwort. Kraus Finanz empfiehlt Geldanlagen in Sachwerte.

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