Der „graue“ Kapitalmarkt wird weiss

In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber mehrere neue Anlegerschutzgesetze umgesetzt. Wir begrüßen diese Regulierung außerordentlich, da sich bei den Anbietern die Spreu vom Weizen trennt. Die Hürden für unseriöse Anbieter sind nun sehr hoch gelegt und die Schlupflöcher gestopft. Gut so. Dadurch ist der unregulierte, daher „graue Kapitalmarkt“ verschwunden. Der geschlossene Fonds wird zum (regulierten) Alternativen Investmentfonds. Die seriösen Anbieter haben diese gesetzlichen Maßnahmen umgesetzt.

Die wesentlichen Veränderungen sind:

Kapitalverwaltungsgesellschaft: Jeder Fondsanbieter muss eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gründen, welche nur nach strengen Kriterien von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzaufsicht) genehmigt wird. Die KVG muß mindestens 300.000 EUR Eigenkapital einlegen. Das Management muss entsprechende Kompetenzen, langjährige Erfahrung und einen einwandfreien Leumund vorweisen. Die KVG wird von der BaFin laufend überwacht.

Verwahrstellen: Für die Verwahrung der Vermögenswerte ist eine externe und vollkommen unabhängige Stelle zuständig. In der Regel ist das ein Finanzinstitut oder ein Treuhänder, der unbegrenzt mit seinem Vermögen haftet. Ihre Aufgabe besteht auch in der Kontrolle der Verfügungen der KVG und der gegebenenfalls erforderlichen Geltendmachung von Anlegeransprüchen. Bei Immobilienvermögen wird die Verwahrstelle mit einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen.

Risikomanagement: Die Fondsanbieter müssen das Risikomanagement funktional und hierarchisch von den operativen Abteilungen trennen, insbesondere vom Portfoliomanagement. Dadurch sollen Risiken noch strenger und vor allem konstanter überwacht werden, abhängig vom Profil des jeweiligen Fonds.

Liquiditätsmanagement: Die Fondsanbieter werden verpflichtet, regelmäßig Stresstests durchzuführen, um Liquiditätsrisiken für ihre Produkte frühzeitig zu erkennen.

Transparenzpflichten: Jeder Alternative Investmentfonds muss den Anlegern künftig nicht nur vorher detailliert seine Investmentstrategie erläutern, sondern auch zeitnah nach Abschluss des Geschäftsjahres einen Jahresbericht vorlegen, mitunter sogar quartalsweise informieren. Diese Transparenzpflicht besteht auch gegenüber den Behörden. Finanzierungen sind nur noch bis maximal 60% des Investitionsvolumens gestattet.